Sodomie in Deutschland


Wussten Sie, dass Sodomie in Deutschland toleriert wird?
Dass seit 1969 jeder seine perversen, sexuellen Neigungen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen, an einem Tier befriedigen darf. Erst nachdem dem Tier erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden, tritt  §17 des Tierschutzgesetzes in Kraft.
 
Tiere sind sexuellen Übergriffen schutzlos ausgeliefert!
Bis 1969 schützte der Paragraf 175 b des Strafgesetzbuches die Tiere:
Die widernatürliche Unzucht (Sodomie), welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
 
Und heute?
Tiere dürfen legal sexuell missbraucht werden, sofern sie dadurch nicht erheblich verletzt wurden.
 
Auch Tierhalter sind dieser Rechtslage schutzlos ausgeliefert!
75 % der Täter vergreifen sich an fremden Tieren.

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